Europäischer Gerichtshof

Niederlage für Meta: Kartellamt darf Datenschutz prüfen

2019 hatte das deutsche Bundeskartellamt Meta untersagt, plattformübergreifende Daten ohne die Einwilligung der Nutzer zu verarbeiten. Der Konzern wehrte sich. Nun sprach der EuGH ein Urteil.

Das deutsche Bundeskartellamt darf dem Facebook-Konzern die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten. Foto: Rafael Henrique/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa
Das deutsche Bundeskartellamt darf dem Facebook-Konzern die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten.

Luxemburg (dpa) - Facebooks Mutterkonzern Meta hat vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Kartellbehörden dürfen bei ihren Wettbewerbsuntersuchungen auch die Einhaltung von Datenschutzvorschriften prüfen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Damit durfte das deutsche Bundeskartellamt dem Facebook-Konzern die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten.

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