Niederlage für Meta: Kartellamt darf Datenschutz prüfen
2019 hatte das deutsche Bundeskartellamt Meta untersagt, plattformübergreifende Daten ohne die Einwilligung der Nutzer zu verarbeiten. Der Konzern wehrte sich. Nun sprach der EuGH ein Urteil.
Luxemburg (dpa) - Facebooks Mutterkonzern Meta hat vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Kartellbehörden dürfen bei ihren Wettbewerbsuntersuchungen auch die Einhaltung von Datenschutzvorschriften prüfen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Damit durfte das deutsche Bundeskartellamt dem Facebook-Konzern die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten.