Verbraucherschützer verklagen Bahn wegen Bahncard-Regeln
Eigentlich sind bestimmte Verträge nach Ablauf einer Mindestlaufzeit mit Monatsfrist kündbar. Die Bahncard verlängert sich aber um ein weiteres Jahr. Verbraucherschützer wollen dagegen vorgehen.
Erfurt/Berlin (dpa) - Verbraucherschützer haben Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht, weil die Kündigungsfrist für Bahncards aus ihrer Sicht unzulässig ist. Das Unternehmen verstoße damit gegen ein Gesetz, das Verbrauchern eigentlich ermöglichen solle, leichter aus dauerhaften Verträgen herauszukommen, sagte Rechtsexperte Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen. Konkret dürfe eine Probe-Bahncard nicht automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 übergehen. Außerdem müsse diese dann binnen vier Wochen kündbar sein und nicht erst zum Ende der einjährigen Laufzeit.