Veränderte Regeln beim Kükentöten
Männliche Küken dürfen in Deutschland nicht mehr getötet werden, der Abbruch des Brütens vor dem Schlüpfen ist jedoch bis zu einem gewissen Zeitpunkt erlaubt. Hier gibt es nun eine gesetzliche Änderung.
Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die Regelungen zum Verbot des Kükentötens in der Legehennenhaltung leicht gelockert. Eingriffe zum Bestimmen des Geschlechts im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens sind künftig erst ab dem 13. «Bebrütungstag» untersagt und nicht mehr - wie bisher vorgesehen - schon ab dem siebten Tag. Nach dem aktuellem Forschungsstand gebe es bei den Hühnerembryonen vor dem 13. «Bebrütungstag» kein Schmerzempfinden, heißt es in der Gesetzesänderung, die die Abgeordneten gebilligt haben.