Gesundheit

Rabatte fürs Joggen? BGH stärkt Rechte Versicherter

Wer regelmäßig Sport macht und zum Arzt geht, soll mit Rabatten und Gutscheinen belohnt werden. So sieht es ein Versicherungstarif der Generali vor - den hat das höchste Zivilgericht geprüft.

Ein Mann trainiert in einem Fitnessstudio in Berlin. Der Bund der Versicherer (BdV) hält einige Regelungen eines Versicherungstarifs der Generali-Tochter Dialog Lebensversicherungen für intransparent. Foto: Christoph Soeder/dpa
Ein Mann trainiert in einem Fitnessstudio in Berlin. Der Bund der Versicherer (BdV) hält einige Regelungen eines Versicherungstarifs der Generali-Tochter Dialog Lebensversicherungen für intransparent.

Karlsruhe (dpa) - Gutscheine fürs Joggen, Rabatte für die Vorsorgeuntersuchung - seit Jahren üben Verbraucherschützer Kritik an einem Programm des Versicherers Generali, das Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten mit Gutscheinen und Vergünstigungen belohnt.

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