EuGH-Urteil

Kann Personalmangel an Flughäfen Verspätung rechtfertigen?

Zu wenig Personal bei der Gepäckverladung und schon hat der Flug über drei Stunden Verspätung - das wollten sich Passagiere aus Deutschland nicht bieten lassen. Nun hat der EuGH ein Urteil gesprochen.

Bei einem Flug zur griechischen Insel Kos kam es zu einer hohen Verspätung, die ein Gerichtsverfahren auslöste. Foto: Boris Roessler/dpa
Bei einem Flug zur griechischen Insel Kos kam es zu einer hohen Verspätung, die ein Gerichtsverfahren auslöste.

Luxemburg (dpa) - Hat ein Flug wegen Personalmangel bei der Gepäckverladung Verspätung, dürfen Passagiere nicht unbedingt Schadenersatz verlangen. Zu wenig Personal könne nämlich ein außergewöhnlicher Umstand sein, der eine Verspätung möglicherweise rechtfertige, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

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