Immobilien

Haftbefehl gegen Windhorst außer Vollzug

Der Investor soll Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein. Zunächst wurde bekannt, dass ein Gericht Haftbefehl erließ. Nun kam ein neuer Schritt.

Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst. Foto: Frank Molter/dpa
Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst.

Hannover (dpa) - Das Insolvenzgericht in Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst außer Vollzug gesetzt. Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Hintergrund sei, dass sich Windhorst mit dem Gericht auf einen Termin verständigt habe. Wann dieser ist, sagte die Sprecherin zunächst nicht.

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