Grenzgänger können Homeoffice-Abkommen nutzen
Angestellte sollen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten nun mehr im Homeoffice arbeiten dürfen - an ihrer Sozialversicherungspflicht ändert sich dabei aber nichts.
Berlin (dpa) - Grenzgängerinnen und Grenzgänger, deren Arbeitgeber sich in einem anderen Land befindet als ihr Wohnsitz, können dauerhaft von erleichterten Bedingungen für das Homeoffice profitieren. Der Spitzenverband der Krankenkassen begrüßte eine entsprechende Regelung, weil sie eine sozialversicherungsrechtliche Vereinfachung für die Betroffenen darstelle, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte.