Theranos

Ex-Unternehmerin Holmes kann Haftbeginn nicht lang verzögern

Sie verspricht eine Revolutionierung von Bluttests - doch stattdessen landet Elizabeth Holmes vor Gericht: Sie soll Investoren gezielt hinters Licht geführt haben. Nun steht eine Haftstrafe an.

Elizabeth Holmes, Gründerin und ehemalige Geschäftsführerin von Theranos, betritt das Gericht im kalifornischen San Jose. Foto: Nic Coury/AP/dpa
Elizabeth Holmes, Gründerin und ehemalige Geschäftsführerin von Theranos, betritt das Gericht im kalifornischen San Jose.

San Francisco (dpa) - Die wegen Betrugs verurteilte einstige Starunternehmerin Elizabeth Holmes ist mit dem Versuch gescheitert, den Antritt der Haftstrafe bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens hinauszuzögern. Ein Berufungsgericht in Kalifornien entschied am Dienstag, dass es dafür keine ausreichenden Zweifel am Urteil gebe.

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