Staatsanwalt will zweimal Bewährung und einmal Haft
Für die Staatsanwaltschaft waren die Angeklagten im Münchner Audi-Prozess nicht die Hauptverantwortlichen im Diesel-Skandal. Nur in einem Fall fordert sie eine Strafe ohne Bewährung.
München (dpa) - Die Staatsanwaltschaft hat im Audi-Prozess zwei Haftstrafen mit und eine ohne Bewährung gefordert. Für den ehemaligen Chef des Autobauers, Rupert Stadler, plädierte Staatsanwalt Nico Petzka am Dienstag in München auf zwei Jahre Haft auf Bewährung und die Zahlung von 1,1 Millionen Euro. Für den ehemaligen Leiter der Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, forderte er drei Jahre und zwei Monate Haft ohne Bewährung, für einen ebenfalls angeklagten Ingenieur zwei Jahre auf Bewährung und 50.000 Euro.