Europäischer Gerichtshof

Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein

Beinahe jeder Erwachsene hatte schon einmal mit der Schufa zu tun. Der EuGH hat die Verwendung des Scorings unter die Lupe genommen - und deutliche Vorgaben gemacht. Wackelt nun das Geschäftsmodell der Schufa?

Die Schufa liefert ihren Vertragspartnern eine Einschätzung zur Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Foto: Andreas Arnold/dpa
Die Schufa liefert ihren Vertragspartnern eine Einschätzung zur Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Luxemburg (dpa) - Das höchste europäische Gericht hat für die Verwendung des Schufa-Scores enge Grenzen gesetzt. Unternehmen dürfen den Schufa-Score, der die Kreditwürdigkeiten von Menschen beziffert, benutzen, um zu entscheiden, ob sie mit Kundinnen und Kunden Verträge eingehen - aber nur, wenn er nicht die einzige Entscheidungsgrundlage ist. Denn wenn dieser Wert eine maßgebliche Rolle bei der Kreditgewährung spiele, stellt das eine «automatisierte Entscheidung im Einzelfall» dar, die nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verboten ist, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

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