Verbraucher

EU-Einigung: Recht auf Reparatur soll kommen

Das Handy geht nach genau zwei Jahren kaputt, aber es ist günstiger, sich ein neues zu kaufen als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz zufolge künftig anders sein.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einer EU-Einigung zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen. Foto: Sebastian Willnow/dpa
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einer EU-Einigung zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen.

Brüssel (dpa) - Handys, Staubsauger, Kaffee-, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und viele andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt. Ein seit Langem gefordertes «Recht auf Reparatur» hat die entscheidende Hürde genommen, denn in der Nacht zu Freitag haben Unterhändlerinnen und Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einen Durchbruch verkündet und sich auf neue EU-Vorgaben geeinigt.

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