Strafprozess

Schumacher-Erpressung: Familie legt Berufung ein

Im Fall der gescheiterten Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat diese gegen das Urteil des Wuppertaler Amtsgerichts Berufung eingelegt - aber nur in einem Fall.

Schuldsprüche im Prozess um die gescheiterte Schumacher-Erpressung verkündet. (Archivbild) Foto: Oliver Berg/dpa
Schuldsprüche im Prozess um die gescheiterte Schumacher-Erpressung verkündet. (Archivbild)

Wuppertal (dpa) - Der Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher muss in der nächsten Instanz aufgerollt werden. Dabei geht es um die Verurteilung eines ehemaligen Sicherheitsmitarbeiters der Familie zu einer Bewährungsstrafe. «Wir haben Berufung eingelegt gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil für Herrn F.», teilte Corinna Schumacher mit. 

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