Unfälle

Kein Urteil im Prozess um tödlichen Unfall auf Klassenfahrt

Eine fünfte Klasse fährt für einige Tage weg. Doch der Schulausflug endet abrupt - ein Junge stirbt. Vor Gericht wird schnell klar: Auch ein Urteil kann den Schmerz nicht nehmen.

Das Landgericht Verden verhandelte über die Schuld einer Mitarbeiterin eines Pädagogik-Zentrums nach dem Unfalltod eines Jungen. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Das Landgericht Verden verhandelte über die Schuld einer Mitarbeiterin eines Pädagogik-Zentrums nach dem Unfalltod eines Jungen.

Verden (dpa) - Mit einer Hand umklammert sie ein graues Stofftier, dann schildert sie ihre Gefühle im Prozess um den tödlichen Unfall ihres Sohnes auf einer Klassenfahrt. «Wenn dein Kind stirbt, dann bekommst du lebenslänglich. Lebenslänglich, ohne jemals etwas verbrochen zu haben», sagt die Nebenklägerin mit tränenunterdrückter Stimme zu Prozessbeginn am Mittwoch. Vor mehr als vier Jahren kam ihr zehnjähriger Sohn auf dem Gelände eines Waldpädagogikzentrums in Schwaförden südlich von Bremen ums Leben. Diesen Schmerz kann auch ein Urteil nicht nehmen - das Landgericht Verden stellte das Verfahren unter Auflage vorläufig ein.

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