Urteile

Keine EU-Bürgerschaft: Klagen gegen Brexit abgewiesen

Der Brexit hat für Briten auch den Verlust ihrer EU-Bürgerschaft bedeutet. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt Klagen gegen das Abkommen als unzulässig abgewiesen.

«Cour de Justice de l'union Européene»: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
«Cour de Justice de l'union Européene»: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Luxemburg (dpa) - Britinnen und Briten müssen sich damit abfinden, dass sie durch den Brexit ihre EU-Bürgerschaft verloren haben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies drei entsprechende Klagen in Luxemburg endgültig ab. Der Verlust der EU-Bürgerschaft sei automatische Folge allein des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten Beschlusses, aus der Union auszutreten.

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