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Versuchter Betrug: «Querdenken»-Initiator doch angeklagt

Hat Michael Ballweg zu Unrecht Spenden eingeworben? Diese Frage muss nun das Landgericht Stuttgart klären. Das Oberlandesgericht forderte es auf, die Anklage in diesem Punkt zu verhandeln.

Ballweg gilt als Gründer der sogenannten Querdenken-Bewegung. Foto: Julian Rettig/dpa
Ballweg gilt als Gründer der sogenannten Querdenken-Bewegung.

Stuttgart (dpa) - Der «Querdenken»-Initiator Michael Ballweg muss sich nun doch wegen versuchten Betrugs in 9450 Fällen vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtzulassung der Anklage durch das Landgericht statt. Ballweg sei des versuchten Betrugs hinreichend verdächtig, teilte ein Sprecher mit. Der Vorwurf der Geldwäsche wurde nun endgültig fallen gelassen.

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