Justiz

Nutzung von NS-Vokabular: Verfahren gegen Höcke

AfD-Rechtsaußen Björn Höcke muss sich wegen einer Rede in Sachsen-Anhalt vor Gericht verantworten, weil er NS-Vokabular verwendet haben soll. Höcke spricht von einem «aus dem Zusammenhang gerissenen» Halbsatz.

Björn Höcke muss vor Gericht. Foto: Sebastian Willnow/dpa
Björn Höcke muss vor Gericht.

Erfurt/Halle (dpa) - Für den Verfassungsschutz ist Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ein Rechtsextremist, nun soll ein Gericht prüfen, ob er auch ein Straftäter ist. Höcke soll Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben, als er sagte «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland». Der frühere Geschichtslehrer soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil des Spruchs um eine verbotene Losung handele, so der Vorwurf.

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