Asylbewerberheim

Tödlicher Brandanschlag: Anklage will neuneinhalb Jahre Haft

Ein nächtlicher Brandanschlag aus rassistischer Gesinnung im Jahr 1991 beschäftigt die Bundesanwaltschaft noch immer. Dem Angeklagten wird auch Mord vorgeworfen. Die Strafe könnte hoch ausfallen.

Staatsanwältin Sophie Gößl und Oberstaatsanwalt Malte Merz bereiten sich im Januar auf die Verhandlung am Oberlandesgericht in Koblenz vor. Noch immer ist der Fall nicht abgeschlossen. Foto: Thomas Frey/dpa
Staatsanwältin Sophie Gößl und Oberstaatsanwalt Malte Merz bereiten sich im Januar auf die Verhandlung am Oberlandesgericht in Koblenz vor. Noch immer ist der Fall nicht abgeschlossen.

Koblenz (dpa) - Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis hat die Anklage neun Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Für den inzwischen 52-Jährigen, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war, sei in dem Mordfall eine Jugendstrafe zu verhängen, erklärte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht in Koblenz.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.