CDU-Konvent

Pechstein in Uniform - Was Beamten erlaubt ist

Nach dem Auftritt der Olympionikin Pechstein auf einer CDU-Veranstaltung in Polizeiuniform stellt sich die Frage der Neutralitätspflicht von Beamten. Was ist erlaubt - und was nicht?

Claudia Pechstein in Uniform beim CDU-Konvent in Berlin. Foto: Michael Kappeler/dpa
Claudia Pechstein in Uniform beim CDU-Konvent in Berlin.

Berlin (dpa) - Nach der Rede der Eisschnellläuferin und Bundespolizistin Claudia Pechstein in Polizeiuniform bei einem CDU-Konvent prüft ihr Arbeitgeber, ob sie gegen Dienstvorschriften verstoßen hat. Pechstein beteuert, sie habe zuvor bei einem Vorgesetzten und einem Gewerkschaftsvertreter der Bundespolizei zum Tragen der Dienstkleidung angefragt. Der Auftritt am Samstag in Uniform ist ihr demnach freigestellt worden. Doch wie sieht die Rechtslage aus?

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