Pechstein in Uniform - Was Beamten erlaubt ist
Nach dem Auftritt der Olympionikin Pechstein auf einer CDU-Veranstaltung in Polizeiuniform stellt sich die Frage der Neutralitätspflicht von Beamten. Was ist erlaubt - und was nicht?
Berlin (dpa) - Nach der Rede der Eisschnellläuferin und Bundespolizistin Claudia Pechstein in Polizeiuniform bei einem CDU-Konvent prüft ihr Arbeitgeber, ob sie gegen Dienstvorschriften verstoßen hat. Pechstein beteuert, sie habe zuvor bei einem Vorgesetzten und einem Gewerkschaftsvertreter der Bundespolizei zum Tragen der Dienstkleidung angefragt. Der Auftritt am Samstag in Uniform ist ihr demnach freigestellt worden. Doch wie sieht die Rechtslage aus?