Bundesrat

Namensrechtsänderung gebilligt: Familien-Doppelname möglich

Ab Mai 2025 soll es möglich werden: Verheiratete Paare können dann einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Auch für Kinder sollen sich die Namensregeln ändern.

Ein gemeinsamer Doppelname nach der Hochzeit: Ab Mai 2025 soll das möglich sein. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Ein gemeinsamer Doppelname nach der Hochzeit: Ab Mai 2025 soll das möglich sein.

Berlin (dpa) - Bei der Wahl des Nachnamens soll es vom 1. Mai 2025 an mehr Freiheiten geben. Der Bundesrat billigte einen Gesetzentwurf der Ampel-Koalition, der es Ehepartnern erlaubt, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen - mit oder ohne Bindestrich. Kinder können einen Doppelnamen auch dann führen, wenn die Eltern sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht.

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