Nach Geiselnahme im Gefängnis: Urteil gegen Halle-Attentäter
Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags von Halle wurde der Attentäter schon zur Höchststrafe verurteilt. Jetzt hat er eine weitere Strafe bekommen.
Magdeburg (dpa) - Der Attentäter von Halle ist wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Er habe sich der Geiselnahme, des unerlaubten Führens und des Herstellens einer Schusswaffe schuldig gemacht, entschied das Landgericht Stendal. Zudem muss der 32-Jährige an zwei Justizvollzugsbedienstete, die er in seine Gewalt brachte, Schmerzensgeld und an einen von ihnen Verdienstausfall zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.