Bundesverfassungsgericht

Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar

Auf die Berliner Pannenwahl 2021 folgte schon eine Wiederholungswahl - doch damit nicht genug. Damals ging es um das Abgeordnetenhaus. Nun steht fest, in welchem Umfang der Bundestag erneut gewählt wird.

Karlsruhe: Die Bundestagswahl 2021 in Berlin muss teilweise wiederholt werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Karlsruhe: Die Bundestagswahl 2021 in Berlin muss teilweise wiederholt werden.

Karlsruhe (dpa) - Wegen zig Wahlfehlern muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin in gut einem Fünftel der 2256 Wahlbezirke wiederholt werden. Als Datum dafür nannte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Dienstag im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den 11. Februar 2024. Da die Ampel-Koalition im Bundestag eine deutliche Mehrheit hat, dürfte sich an den Machtverhältnissen im Parlament nicht grundlegend etwas ändern. Auch die Linke und die zum «Bündnis Sahra Wagenknecht» gewechselten Politiker atmen auf. Einzelne Abgeordnete könnten aber ihren Job verlieren - und die CDU will die Teilwiederholung zu einer Abstimmung über den Kurs der Ampel machen.

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