Bundesverfassungsgericht

Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf mehr Bafög

Hunderttausende beziehen Bafög - viele könnten ohne das Geld vom Staat gar nicht studieren. Immer wieder wird über die Höhe der Leistungen debattiert. Nun äußert sich das Bundesverfassungsgericht.

Die Höhe des Bafögs ist immer wieder Kern politischer Diskussionen. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Vom Grundgesetz lässt sich kein Anspruch ableiten. (Archivbild) Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Die Höhe des Bafögs ist immer wieder Kern politischer Diskussionen. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Vom Grundgesetz lässt sich kein Anspruch ableiten. (Archivbild)

Karlsruhe (dpa) - Studierende haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höheres Bafög. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Aus dem vom Grundgesetz abgeleiteten Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums könne kein Recht für mittellose Hochschulzugangsberechtigte auf staatliche Leistungen hergeleitet werden, die ein Studium ermöglichen. 

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