Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf mehr Bafög
Hunderttausende beziehen Bafög - viele könnten ohne das Geld vom Staat gar nicht studieren. Immer wieder wird über die Höhe der Leistungen debattiert. Nun äußert sich das Bundesverfassungsgericht.
Karlsruhe (dpa) - Studierende haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höheres Bafög. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Aus dem vom Grundgesetz abgeleiteten Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums könne kein Recht für mittellose Hochschulzugangsberechtigte auf staatliche Leistungen hergeleitet werden, die ein Studium ermöglichen.