Neuwahl

Ministerium bereitet Verordnung mit verkürzten Fristen vor

Die geplante vorgezogene Neuwahl stellt kleine und neue Parteien vor besondere Herausforderungen. Das hängt vor allem mit den kürzeren Fristen zusammen.

Im Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wird eine Verkürzung der Fristen vorbereitet, damit Kleinstparteien nicht benachteiligt sind. (Archivfoto) Foto: Kay Nietfeld/dpa
Im Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wird eine Verkürzung der Fristen vorbereitet, damit Kleinstparteien nicht benachteiligt sind. (Archivfoto)

Berlin (dpa) - Das Bundesinnenministerium bereitet eine Verordnung vor, um die Fristen für das Einreichen von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen gemäß Bundeswahlgesetz abzukürzen. Mit der Vorbereitung der Verordnung sei bereits begonnen worden, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Erlassen werden könne die Verordnung über die Abkürzung von Fristen und Verlegung von Terminen aber erst, sobald bekannt werde, welchen Wahltag Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bestimmt. Denn die Ausgestaltung der Fristen sei abhängig von der Bestimmung des Wahltermins und der Entscheidung des Bundespräsidenten, in welchem Umfang die grundgesetzlich festgelegte Maximalfrist von 60 Tagen zur Durchführung ausgeschöpft werde. 

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