Höckes Verteidiger legen Revision gegen zweites Urteil ein
Zweimal stand der AfD-Politiker Björn Höcke vor Gericht. Zweimal ging es um eine verbotene Nazi-Parole. Zweimal akzeptiert er die Gerichtsentscheidung nicht.
Halle (dpa) - Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke akzeptiert auch das jüngste Urteil wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole nicht. Seine beiden Verteidiger hätten Revision eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Halle auf Nachfrage mit. Am Montag hatte das Gericht Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Der Politiker hatte im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die Parole «Alles für Deutschland» angestimmt. Er sprach die ersten beiden Worte selbst aus und ließ nach Überzeugung des Gerichts das Publikum den Spruch vervollständigen. Der 52-Jährige bestritt diese Absicht.