Europawahl-Sperrklausel

«Die Partei» unterliegt mit Klage in Karlsruhe

Kleine Parteien fühlen sich durch eine Sperrklausel bei Europawahlen benachteiligt. Die Satirepartei «Die Partei» klagte deshalb in Karlsruhe. Doch die Richter sehen keine Rechte verletzt.

Mitglied des Europäischen Parlaments und Bundesvorsitzender von «Die Partei»: Martin Sonneborn. Foto: Gregor Fischer/dpa
Mitglied des Europäischen Parlaments und Bundesvorsitzender von «Die Partei»: Martin Sonneborn.

Karlsruhe (dpa) - Die Satirepartei «Die Partei» ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihren Anträgen gegen eine Sperrklausel bei Europawahlen erfolglos geblieben. Die höchsten deutschen Richter haben in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss einen Antrag der Partei und eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden als unzulässig verworfen. 

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.