Lobbyismus

Bundestag schärft Lobbyregister nach

Jedes Jahr würden in Deutschland 800 Millionen Euro für Lobbyismus ausgegeben, heißt es aus der SPD - dort begrüßt man strengere Auskunftspflichten. Die Opposition zweifelt indes an deren Wirksamkeit.

Lobbyisten müssen nun auch angeben, wenn sie nicht die Interessen ihres eigentlichen Auftraggebers vertreten, sondern die einer dritten Seite. Foto: picture alliance / dpa
Lobbyisten müssen nun auch angeben, wenn sie nicht die Interessen ihres eigentlichen Auftraggebers vertreten, sondern die einer dritten Seite.

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat das Lobbyregister nachgeschärft und dabei die Auskunftspflichten von Interessensvertretern ausgeweitet. Sie müssen künftig zum Beispiel angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Außerdem sollen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen im Lobbyregister hochladen.

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