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Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten Gnauck auf

Erneut hebt das Parlament die Immunität eines AfD-Abgeordneten auf, um Ermittlungen zu ermöglichen. Der sieht darin einen Versuch, die Wahlchancen seiner Partei zu verschlechtern.

Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Foto: Jessica Lichetzki/dpa
Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss.

Berlin (dpa) - Nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron hat der Bundestag auch dem AfD-Parlamentarier Hannes Gnauck die Immunität entzogen. Das Parlament stimmte am Abend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Damit erteilten die Abgeordneten die «Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens» gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative. Die Jugendorganisation der AfD wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz im April 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Dagegen ist beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage anhängig.

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