Blockade in der Ampel

Bemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge 2025 offen

Die «Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025» legt fest, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge erhoben werden. In der Ampel gab es darum Streit. Was heißt das für Arbeitnehmer und Rentner?

Die Deutsche Rentenversicherung hat bereits auf Basis des Entwurfs aus dem Bundesarbeitsministerium Vorbereitungen getroffen, um die Bearbeitung von Renten mit Rentenbeginn ab Januar 2025 sicherzustellen. (Archivbild) Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Die Deutsche Rentenversicherung hat bereits auf Basis des Entwurfs aus dem Bundesarbeitsministerium Vorbereitungen getroffen, um die Bearbeitung von Renten mit Rentenbeginn ab Januar 2025 sicherzustellen. (Archivbild)

Berlin (dpa) - Vor zwei Wochen flog die Verordnung zur Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungsbeiträge kurzfristig von der Liste der Vorhaben, die im Bundeskabinett beraten werden. Jetzt hofft das Ministerium von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), dass über die für Arbeitnehmer und Träger der Sozialversicherung wichtige Verordnung bei der nächsten Kabinettssitzung am Mittwoch kommender Woche entschieden wird. Sicher ist aber auch das nicht.

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