Regierung

Begriff «Rasse» wird doch nicht aus Grundgesetz gestrichen

Seit Jahren diskutieren Politiker, ob der Begriff «Rasse» aus dem Grundgesetz gestrichen werden sollte. Die Ampel hat sich jetzt unter Verweis auf den Schutz vor Diskriminierung dagegen entschieden.

Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seines Geschlechtes, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaubens oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Foto: Uwe Anspach/dpa
Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seines Geschlechtes, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaubens oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Berlin (dpa) - Die Ampel-Koalition will das bereits in der zurückliegenden Wahlperiode diskutierte Vorhaben, den Begriff «Rasse» aus dem Grundgesetz zu streichen, nicht mehr weiterverfolgen. Wie am Freitag aus Koalitionskreisen bekannt wurde, haben sich Rechtspolitiker von SPD, Grünen und FDP, nachdem der Zentralrat der Juden in Deutschland Bedenken dagegen vorgebracht hatte, entschieden, die Formulierung nicht zu ändern. Zuerst hatte die «Rheinische Post» darüber berichtet.

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