Nach tödlicher Kuh-Attacke: Landwirt muss nicht zahlen
Alpines Gelände birgt einige Gefahren. Auch Kühe können aggressiv reagieren, wenn Wanderer ihnen auf Almwiesen zu nahe kommen. Ein neues Urteil wirft ein Schlaglicht auf das Miteinander von Mensch und Tier.
Innsbruck (dpa) - Im Rechtsstreit um eine tödliche Kuh-Attacke in Österreich hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck die Schadenersatzforderungen der Hinterbliebenen nun rechtskräftig zurückgewiesen. Damit muss der Almwirt nicht die von der Erstinstanz verhängten 80.000 Euro plus Zinsen an Ehemann, Tochter und Enkelin der Verstorbenen zahlen, teilten die Anwälte des Beklagten und ein Gerichtssprecher mit.