Urteil: Boatengs Aussagen über Ex-Partnerin zulässig
In einem Interview sprach Fußballprofi Jérôme Boateng abfällig über seine Ex-Freundin. Kurz danach starb sie. Die Mutter der Ex-Freundin wollte die Äußerungen nachträglich verbieten lassen.
Berlin/München (dpa) - Das Urteil fiel eindeutig aus - zugunsten des Fußballprofis Jérôme Boateng. Fünf negative Äußerungen in einem Interview des früheren Nationalspielers über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt seien rechtlich zulässig, entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Die Aussagen seien «nicht derart schwerwiegend», dass sie untersagt werden müssten, so der Richter.