Urheberechte

Streit um «Manta Manta»-Film beigelegt

Der Drehbuchautor vom 90er-Kinohit «Manta Manta» klagt gegen die 2023 erschienene Fortsetzung des Til-Schweiger-Films. Vor Gericht kommt es zum Kampf David gegen Goliath - und zu einem Handschlag.

Stefan Cantz, der Drehbuchautor des Kult-Films «Manta Manta» von 1991, hat sich mit Constantin Film geeinigt. Foto: Britta Schultejans/dpa
Stefan Cantz, der Drehbuchautor des Kult-Films «Manta Manta» von 1991, hat sich mit Constantin Film geeinigt.

München (dpa) - Der Streit zwischen der Produktionsfirma Constantin Film und dem Drehbuchautor des 90er-Jahre-Kinohits «Manta Manta» um die Fortsetzung aus dem vergangenen Jahr ist beigelegt. Die Streitparteien einigten sich am Montag vor dem Landgericht München I auf einen Vergleich. Constantin Film zahlt dem Autor Stefan Cantz, der das Drehbuch für den ersten Teil geschrieben hat, an «Manta Manta - Zwoter Teil» aber nicht mehr beteiligt worden war, 35 000 Euro. 

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