Film

Jugendschutz im Kino – Kontrolle der Filmwirtschaft wird 75

1949 erteilen die Wiesbadener Jugendschützer ihre erste Altersfreigabe für einen Film - mit dem Zusatz «nicht geeignet für die stillen Feiertage». Was hat sich seitdem geändert?

Es gibt fünf Stufen der Altersfreigabe: ab 0 Jahren, ab 6, 12 oder 16 Jahren sowie keine Jugendfreigabe (FSK ab 18). (Symbolbild) Foto: Marijan Murat/dpa
Es gibt fünf Stufen der Altersfreigabe: ab 0 Jahren, ab 6, 12 oder 16 Jahren sowie keine Jugendfreigabe (FSK ab 18). (Symbolbild)

Wiesbaden (dpa) - In einem dunklen Kinosaal mit 100 Sitzplätzen sitzen nur fünf Frauen und Männer, mit Tablets und Laptops auf den Knien. Sie machen sich Notizen zu einem brandneuen Spielfilm. Danach werden sie im Wiesbadener Murnau-Filmtheater diskutieren. Sie analysieren für die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), ab welchem Alter Kinder diesen Streifen sehen dürfen. Am Donnerstag (18. Juli) jährt sich die Gründung dieser Organisation für den Jugendschutz zum 75. Mal.

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