Klage auf Herausgabe von Kohl-Akten gescheitert
Muss das Bundeskanzleramt Akten von Helmut Kohl zurückholen, die mutmaßlich bei dessen Witwe lagern? Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu eine Entscheidung getroffen.
Leipzig (dpa) - Im Streit um die Herausgabe von Akten des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl hat eine Journalistin vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Der Antrag, den sie beim Bundeskanzleramt gestellt habe, sei zu umfangreich gewesen, entschied das Gericht in Leipzig am Mittwoch. Es wies außerdem das Verlangen der Klägerin zurück, dass das Amt Akten aus der Kohl-Ära wiederbeschaffen müsse, die womöglich im Besitz der Witwe Maike Kohl-Richter sind. Weder aus dem Informationsfreiheitsgesetz noch aus dem Bundesarchivgesetz ergebe sich ein Anspruch auf Wiederbeschaffung von privaten Dritten.