Urlaubsunfall

Kind fällt von Seebrücke - Gericht lehnt Klage der Mutter ab

Drama im Urlaub: Ein Kleinkind stürzt von einer Seebrücke auf Usedom, die Mutter springt hinterher und verletzt sich schwer. Ein Unglück - aber nicht die Schuld der Gemeinde, wie ein Gericht nun sagt.

Wegen des Sturzes ihres Kindes von der dortigen Seebrücke wollte eine Brandenburgerin Geld von der Gemeinde Zinnowitz. (Archivbild) Foto: Stefan Sauer/dpa
Wegen des Sturzes ihres Kindes von der dortigen Seebrücke wollte eine Brandenburgerin Geld von der Gemeinde Zinnowitz. (Archivbild)

Stralsund/Zinnowitz (dpa) - Ein sommerliches Urlaubsfoto ihrer beiden Söhne auf der Zinnowitzer Seebrücke - das will eine damals 34-jährige Brandenburgerin am Abend des 22. Juli 2021 gerne haben. Der Versuch endet für sie und ihren zweijährigen Sohn dramatisch. Das Kind stürzt ins Wasser vor dem Usedomer Strand, die Frau springt hinterher, anschließend wird sie per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Ihre Geldforderungen an die Gemeinde Zinnowitz hat ein Gericht jetzt abgelehnt.

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