Justiz

Keine Strafe für nächtliches Wildpinkeln in die Ostsee

Im Schutze der Dunkelheit stellt sich ein Mann an den Ostseestrand und pinkelt ins Wasser - stellt dies eine Ordnungswidrigkeit und Belästigung der Allgemeinheit dar? Ein Gericht hat entschieden.

Sonnenuntergang über der Ostsee. Foto: Gregor Fischer/dpa
Sonnenuntergang über der Ostsee.

Lübeck (dpa) - Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Lübeck in einem Fall aus dem Sommer 2022. Damals hatte eine Streife des Ordnungsamtes einen Mann dabei erwischt, wie er im Schutze der Dunkelheit in die Ostsee urinierte - am Spülsaum des Meeres und mit dem Rücken zum Strand.

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