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Juristen: Jogginghosen-Verbot rechtlich nicht haltbar

Dürfen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, weil sie Jogginghosen tragen? Nein, sagen renommierte Rechtswissenschaftler. Die Gesetzeslage sei eindeutig.

Jogginghosen sind nicht nur bequem, sondern auch im Trend - ein Verbot an einer Schule in Wermelskirchen schlägt derzeit hohe Wellen. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa
Jogginghosen sind nicht nur bequem, sondern auch im Trend - ein Verbot an einer Schule in Wermelskirchen schlägt derzeit hohe Wellen.

Münster/Wermelskirchen (dpa) - Das von der Sekundarschule Wermelskirchen ausgesprochene Jogginghosen-Verbot für Schüler ist nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern rechtlich nicht haltbar. «Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig», sagte Professor Hinnerk Wissmann, Hochschullehrer von der Uni Münster, der Deutschen Presse-Agentur.

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