Verfassungsgericht kippt Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren

Karlsruhe (dpa) - Nur auf Basis neuer Beweise können freigesprochene Verdächtige nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Die Ende 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe.

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