Prozesse

Bushido schlägt Gesprächsangebot von Ex-Geschäftspartner aus

Der Rapper Bushido und ein ehemaliger Geschäftspartner wollen sich nicht mehr zusammenarbeiten. Aber wer darf die sieben Häuser behalten, die sie einst gemeinsam erworben haben?

Bushido steht vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel. Foto: Joerg Carstensen/dpa
Bushido steht vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel.

Brandenburg/Havel (dpa) - Im Zivilprozess um gemeinsame Wohnungsgeschäfte mit seinem ehemaligen Geschäftspartner hat der Rapper Bushido ein erneutes Angebot zum Vergleich ausgeschlagen. Einem Gesprächsangebot eines Anwalts seines Ex-Partners Arafat A.-Ch. entgegnete er am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel mit einem klaren «Nein».

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