Kriminalität

63-Jähriger geht nach Höchststrafe für Mord in Revision

Ein 63-Jähriger geht nach dem Urteil des Landgerichts Freiburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe in Revision. Der Mann hatte seine Ex-Partnerin getötet.

Der Angeklagte (M) spricht mit seinem Verteidiger (l) im Gericht. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Der Angeklagte (M) spricht mit seinem Verteidiger (l) im Gericht.

Freiburg (dpa) - Ein brutaler Messerangriff auf zwei Frauen in Freiburg, bei dem eine 59-Jährige starb, wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Der 63-jährige Angeklagte hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe eingelegt, wie sein Anwalt mitteilte. «Ein solches Urteil muss durch den Bundesgerichtshof überprüft werden.» Der Jurist hatte demnach eine Freiheitsstrafe wegen Totschlags beantragt. «Mordmerkmale liegen aus Sicht der Verteidigung nicht vor.»

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