Vermisstenfall

Zahlreiche Hinweise zu Fall nach «Aktenzeichen XY»-Sendung

Dominik Mies, Oberstaatsanwalt, steht nach einer Urteilsverkündung vor der Presse. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild
Dominik Mies, Oberstaatsanwalt, steht nach einer Urteilsverkündung vor der Presse.

Limburg/Montabaur (dpa) - Im Fall einer vermissten Frau, die möglicherweise Opfer eines Verbrechens geworden ist, sind bei den Ermittlern nach der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst» zahlreiche Hinweise eingegangen. Das sagte der Limburger Oberstaatsanwalt Dominik Mies der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Man stelle nun eine Prioritätenliste zusammen, die abgearbeitet werde.

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Besonders interessant sei ein Hinweis im Zusammenhang mit den zuletzt auffällig rot gefärbten Haaren der Frau aus Montabaur gewesen, der noch kurz vor der Sendung eingegangen war, wie Mies sagte. Bereits am Vorabend hatte er in der Sendung erklärt, dass sich ein Mann gemeldet habe, der im Januar dieses Jahres in der Nähe des möglichen Ablageortes der Leiche der Frau geangelt habe. Dabei hätten sich rote Haare in seinem Angelhaken verfangen. Man hoffe, dass man dank dieses Hinweises den Ablageort näher lokalisieren könne, sagte Mies.

Die 34-jährige Frau war Heiligabend 2022 verschwunden und drei Tage später von ihrem ehemaligen Mitbewohner als vermisst gemeldet worden. Eine Suche nach der Frau, an der sich im Juli rund 100 Polizisten beteiligten, war erfolglos verlaufen. Zuvor hatte es nach Angaben von Mies konkrete Hinweise gegeben, dass die Frau am 24. Dezember 2022 im Großraum Limburg unterwegs gewesen und auch dort verstorben sei. Ihr Leichnam soll den Hinweisen zufolge zwischen Villmar und Runkel in der Lahn (beide Landkreis Limburg-Weilburg) oder im angrenzenden Böschungsbereich des Flusses abgelegt worden sein. In diesem Bereich hatten die Beamten nach der Vermissten gesucht.

Nach den Worten von Mies soll die Frau am Tag ihres Verschwindens nicht zu einem Treffen mit dem Mitbewohner erschienen sein, mit dem sie nach dessen Angaben fest verabredet gewesen sei. Auch später sei sie nicht wieder aufgetaucht und für den Mitbewohner - entgegen ihren Gewohnheiten - auch nicht mehr auf dem Handy zu erreichen gewesen. Den Ermittlungen zufolge habe sie keinen Grund gehabt unterzutauchen und auch nicht die finanziellen Möglichkeiten dafür gehabt, sagte der Oberstaatsanwalt. Auch habe sich das Handy seit ihrem Verschwinden nicht mehr ins Netz eingewählt und auf dem Konto der 34-Jährigen habe es keine Bewegungen mehr gegeben, so dass sich der Verdacht erhärtet habe, dass sie eines nicht natürlichen Todes gestorben sein dürfte.