Wahlrecht

Wie Wohnungslose an der Landtagswahl teilnehmen können

Bei der Landtagswahl in Hessen können Menschen abstimmen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Doch auch wohnsitzlose Menschen können abstimmen - unter einer Voraussetzung.

Das Rednerpult ist vor einer Plenardebatte im hessischen Landtag noch leer. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild
Das Rednerpult ist vor einer Plenardebatte im hessischen Landtag noch leer.