Justiz

Vor 60 Jahren: Anklage für Frankfurter Auschwitz-Prozess

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Anklageschrift war 700 Seiten lang und bedeutete einen wichtigen Schritt für die Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in der Bundesrepublik: Am 16. April 1963 reichte die Frankfurter Staatsanwaltschaft beim Landgericht der Stadt die Anklage für den ersten Auschwitz-Prozess ein.

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