Verfahren in der Sommermärchen-Affäre am 4. März
Die ehemaligen DFB-Funktionäre Zwanziger, Niersbach und Schmidt müssen sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor dem Landgericht verantworten. Jetzt steht auch der Termin fest.
Frankfurt/Main (dpa) - Am 4. März beginnt vor dem Landgericht Frankfurt/Main das Verfahren um die Sommermärchen-Affäre gegen drei ehemalige DFB-Spitzenfunktionäre. Dies bestätigte die Behörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zuerst hatte die «Sportbild» berichtet, dass das Landgericht entsprechende Ladungen für März verschickt habe. Den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, sowie dem früheren Generalsekretär Horst R. Schmidt wird Steuerhinterziehung vorgeworfen.