Steuerhinterziehung

Verfahren in der Sommermärchen-Affäre am 4. März

Die ehemaligen DFB-Funktionäre Zwanziger, Niersbach und Schmidt müssen sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor dem Landgericht verantworten. Jetzt steht auch der Termin fest.

Die Mitglieder des Organisationspräsidiums Horst R. Schmidt (l-r), Theo Zwanziger, Franz Beckenbauer und Wolfgang Niersbach im Frankfurter Waldstadion. Foto: Kunz/Fotoagentur Kunz/dpa/Archivbild
Die Mitglieder des Organisationspräsidiums Horst R. Schmidt (l-r), Theo Zwanziger, Franz Beckenbauer und Wolfgang Niersbach im Frankfurter Waldstadion.

Frankfurt/Main (dpa) - Am 4. März beginnt vor dem Landgericht Frankfurt/Main das Verfahren um die Sommermärchen-Affäre gegen drei ehemalige DFB-Spitzenfunktionäre. Dies bestätigte die Behörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zuerst hatte die «Sportbild» berichtet, dass das Landgericht entsprechende Ladungen für März verschickt habe. Den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, sowie dem früheren Generalsekretär Horst R. Schmidt wird Steuerhinterziehung vorgeworfen.   

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