Bundesgerichtshof

Urteil zu «NSU 2.0»-Drohschreiben rechtskräftig

Mit Drohungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Das Frankfurter Landgericht verurteilte ihn zu fast sechs Jahren Haft. Anderthalb Jahre später ist das Urteil rechtskräftig.

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof.

Karlsruhe (dpa) - Die Haftstrafe gegen den Verfasser der sogenannten «NSU 2.0»-Drohschreiben ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mitteilte, änderte der dritte Strafsenat den Schuldspruch des Frankfurter Landgerichts geringfügig und verwarf die Revision im Übrigen. Das Landgericht hatte den Mann im November 2022 unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

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