Bundesgerichtshof

Urteil wegen Totschlags am Aschenberg rechtskräftig

Zwölf Jahre Haft für die Tötung eines Gegners nach einem Streit: Dieses Urteil des Landgerichts Fulda ist nun gültig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision als unbegründet verworfen.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Fulda im sogenannten Aschenberg-Prozess als unbegründet zurückgewiesen. (Archivfoto) Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Fulda im sogenannten Aschenberg-Prozess als unbegründet zurückgewiesen. (Archivfoto)

Karlsruhe/Fulda (dpa/lhe) - Die Verurteilung eines Mannes zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags im sogenannten Aschenberg-Prozess in Fulda ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten, der für einen Freispruch kämpfte, sei vom Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen worden, teilte das Landgericht Fulda mit. Die Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes ergeben.

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