Landessozialgericht

Urteil: Rentner bekommt keine höhere Rente durch Teilzeitjob

Ein Rentner, der noch in Teilzeit arbeitet, fordert eine höhere Rente, weil sein Arbeitgeber für ihn in die Rentenversicherung einzahlen muss. Weil er selbst aber keine Beiträge zahlt, lehnt ein Gericht die Forderung ab.

Aktenordner liegen im Sozialgericht zu Beginn einer Verhandlung auf dem Tisch. Foto: Johannes Eisele/dpa-Zentralbild/dpa
Aktenordner liegen im Sozialgericht zu Beginn einer Verhandlung auf dem Tisch.

Darmstadt (dpa/lhe) - Ein in Teilzeit arbeitender Rentner hat laut einem Gerichtsurteil kein Anrecht auf eine höhere Rente durch Beiträge seines Arbeitgebers zur Rentenversicherung. Das entschied das Hessische Landessozialgericht, wie es am Dienstag mitteilte. Das Gericht bestätigte damit in zweiter Instanz die Entscheidung der Rentenversicherung, die argumentierte, dass Rentner, die eine Altersvollrente erhalten, versicherungsfrei seien.

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