Landgericht Frankfurt

Oma nach Vernachlässigung gestorben: Bewährungsstrafe

Eine 94-Jährige stirbt in Obhut von Tochter und Enkel. Ein Gericht verurteilt beide unter anderem wegen Misshandlung Schutzbefohlener - sieht aber auch eine Überforderungssituation.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie durch Vernachlässigung den Tod der 94 Jahre alten Mutter und Oma verschuldet hatten, sind ihre Tochter sowie der Enkel zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt ging in seinem Urteil am Freitag von Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlung Schutzbefohlener aus. Die Kammer sprach gegen die 62 Jahre alte Tochter zwei Jahre und gegen den 26 Jahre alten Enkel eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung aus. Als Bewährungsauflage hat die Tochter 10.000 Euro an eine Palliativeinrichtung zu zahlen - der Enkel muss 150 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

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