Soziales

Urteil: Kindergeldantrag nicht über Anwaltspostfach stellen

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Kassel (dpa/lhe) - Die Übermittlung eines Kindergeldantrags über das elektronische Anwaltspostfach an die Familienkasse ist laut einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts nicht zulässig. Wie das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil mitteilte, hatte in dem entschiedenen Rechtsstreit ein Anwalt geklagt, der die Kindergeldanträge für seine beiden Kinder mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur über sein Anwaltspostfach bei der Familienkasse eingereicht hatte (Az. 9 K 39/23).

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