Urteil

Haftstrafe für Ex-Fußball-Jugendtrainer wegen Vergewaltigung

Der 35-Jährige hat sich laut Gericht «eines besonders perfiden Modells» bedient, um an seine Opfer heranzukommen. Dass die Taten so lange unentdeckt blieben, macht die Richterin «fassungslos».

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Landgericht Frankfurt hat einen ehemaligen Fußball-Jugendtrainer wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Jugendschutzkammer ordnete am Donnerstag zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung gegen den 35-Jährigen an. (AZ 4711 Js 229059/21)

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Das Gericht ging von insgesamt 69 Einzelfällen aus. Im Zeitraum zwischen 2014 und 2021 habe es insgesamt elf Betroffene gegeben. Die Vorsitzende Richterin zeigte sich besonders über den langen Tatzeitraum «fassungslos». Gerüchte habe es wohl gegeben, «passiert ist jedoch lange nichts».

Beim Strafmaß blieb das Gericht hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von 14 Jahren zurück. Die Verteidigung hatte elf Jahre Haft beantragt, die Sicherungsverwahrung jedoch abgelehnt.

Zwischen Sommer 2019 und Oktober 2021 arbeitete der Mann als Jugendtrainer für den Fußball-Drittligisten SV Wehen Wiesbaden. Kinder und Jugendliche des hessischen Vereins waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber nicht betroffen.

Die Jugendschutzkammer hatte seit September weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen den Angeklagten verhandelt. Er hatte die Taten teilweise gestanden. Laut Urteil hatten die Übergriffe auf die jungen Fußballspieler bereits 2008 begonnen. In die Anklage aufgenommen wurden jedoch erst schwerere Straftaten seit 2014.

Die Übergriffe dauerten den Angaben zufolge bis kurz vor der Festnahme des Mannes Ende 2021. Dabei bediente sich der 35-Jährige laut Gericht eines «besonders perfiden Modells», indem er die Opfer zunächst über die sozialen Medien im Internet als angeblicher Unbekannter unter Druck setzte, um wenig später in seiner Funktion als Trainer als «Respektsperson» das Vertrauen der Jugendlichen zu gewinnen.

Dass nach der Haft noch eine zusätzliche Sicherungsverwahrung angebracht sei, begründete das Gericht mit dem «Hang zu Straftaten» des Angeklagten. Nachdem er bis heute noch an keiner Therapiemaßnahme teilgenommen und im Prozess die Vorfälle stets bagatellisiert habe, müsse er weiter als gefährlich eingeschätzt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.